Übersicht - Palladiumbarren

Palladiumbarren als Anlage- und Sammelbarren

Palladiumbarren

Weitere Informationen zum Bereich Palladiumbarren

Viele Barrenhersteller fertigen Palladiumbarren in diversen Größen an, denn Palladiumbarren finden bei Anlegern Anklang.

Vergleicht man den Palladiumbarrenmarkt mit dem von Goldbarren, so ist der Goldbarrenmarkt dennoch viel größer.

Das Edelmetall Palladium:

Der britische Physiker und Arzt Dr. William Hyde Wollaston entdeckte Palladium im Jahr 1803 während eines Versuchs Platinerz weiterzuverarbeiten. Im Jahr 1804 erhielt Palladium von Dr. Wollaston seinen Namen nach dem damals erst kürzlich entdeckten Asteroiden Pallas.

Das Metall Palladium kommt in Nord- und Südamerika, im Ural und in Australien vor, heutzutage sind die Vorkommen jedoch schon fast komplett erschöpft. Man gewinnt Palladium heute aus Nickel- und Kupfererzen.

Palladium wird in der Industrie bei der Herstellung von Katalysatoren verwendet. Die Gesundheitsindustrie nutzt Palladium zur Fertigung von Zahnersatz und für medizinische Instrumente. In der Schmuckindustrie wird Palladium oft zusammen mit Gold zu Weißgold verarbeitet.

Anlagebarren aus Palladium:

Barren aus Palladium existieren in den Größen von 1 g, 10 g, 20 g, 1 oz, 50 g, 100 g, 500 g und 1 kg. Anlagebarren aus Palladium werden mit einer hohen Feinheit von 999,5/1000 reinem Palladium geprägt. Selbst größere Barren aus Palladium werden geprägt, wie z. B. Palladiumbarren mit 500 g.

Palladium Sammelbarren:

Sammler sind sich vor allem an Palladiummünzen interessiert, daher gibt es kaum Sammelbarren aus Palladium auf dem Markt.

Der Handel mit Palladiumbarren:

Wie bei Platin werden große Palladiumbarren am London Platinum & Palladium Market (LPPM) zertifiziert. Seit 1989 ist der LPPM der wichtigste außerbörsliche Handelsplatz für Palladium. Barrenhersteller, welche in die „Good Delivery List“ des LPPM eingetragen werden möchten, müssen strenge und regelmäßige Kontrollen durchlaufen, damit die hohe Qualität der Produkte immer gleich bleibt. Die Barren der Hersteller müssen bestimme Angaben besitzen, wie z. B. das Logo des Produzenten, die Angabe „PD“ für Palladium, das Gewicht und die Feinheit.

Nichtsdestotrotz fertigen LPPM-zertifizierte Scheideanstalten kleinere Palladiumbarren. Diese sind für Privat- und Kleinanleger von großem Interesse.

Die Mehrwertsteuer bei Barren aus Palladium:

Palladiumbarren unterliegen, anders als Goldbarren, in Deutschland der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %.

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